Preis- & TEVO-Rechner für LAFP-Lehrgänge
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So rechnet der TEVO-Teil
Grundlage ist die Trennungsentschädigungsverordnung NRW (TEVO, Fassung ab 01.01.2026). Sie gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter, solange Anwärterbezüge gezahlt werden, und ausdrücklich für die Zuweisung im Rahmen der Ausbildung zu einer auswärtigen Ausbildungsstelle (§ 1 TEVO).
- Erstattet werden nachgewiesene, notwendige Unterkunftskosten auf Grund eines Mietvertrags – höchstens 80 € pro Nacht (§ 4 Abs. 3 TEVO).
- Monatsgrenze für Beamte auf Widerruf: 500 € je Kalendermonat in den ersten beiden Kalendermonaten der Maßnahme, danach 250 €. (Sonst: 1 000 € bzw. 500 €.)
- Voraussetzungen u. a.: Ausbildungsstelle mindestens 30 km von Wohnort und Stammdienststelle entfernt, tägliche Rückkehr nicht zumutbar (in der Regel mehr als 12 Stunden Abwesenheit oder mehr als 3 Stunden Fahrzeit hin und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln), und es wird keine Unterkunft unentgeltlich gestellt (§§ 2, 4 TEVO).
- Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten gestellt werden. Verpflegungszuschuss und Fahrtkosten rechnet der Rechner nicht mit.
Bei 15 € pro Person und Nacht bleibt ihr bei Vollbelegung deutlich unter 80 € pro Nacht; bei langen Lehrgängen kann aber die Monatsgrenze greifen. Mietvertrag und Rechnung stellen wir passend für eure Trennungsgeldabrechnung aus – auf Wunsch je Person, wir passen den Vertrag bei Bedarf an.
Quelle: TEVO NRW auf recht.nrw.de · Unverbindliche Orientierung, maßgeblich ist die Entscheidung eurer Abrechnungsstelle (LBV NRW). Keine Rechts- oder Steuerberatung.